VÖLCKERS & CIE IS NOW AVISON YOUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir bieten dem Empfänger dieses Objekt-Exposés (nachfolgend Angebotsempfänger genannt) unsere Leistung als Makler an und offerieren ihm die im Objekt-Exposé beschriebenen Miet- und/oder Kaufobjekte (nachfolgend Objekt/Objekte genannt) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Objektinformationen für unsere Angebote übernehmen wir von Dritten. Wir können keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

  3. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung der angebotenen Objekte bleiben vorbehalten.

  4. Der Maklervertrag zwischen dem Angebotsempfänger und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés zustande.

  5. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte, ohne unsere Zustimmung, ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der nach Ziff. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnenden Provision an uns verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt; weitere Ansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

  6. Die Provision ist mit Abschluss des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages verdient und fällig und vom Angebotsempfänger an uns zu zahlen. Die Provision steht uns auch zu, wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag zustande kommt und dadurch der vom Angebotsempfänger erstrebte wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen eintritt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Angebotsempfänger das angebotene Objekt mietet statt kauft oder kauft statt mietet oder der Angebotsempfänger eine ihm gehörende Immobilie gegen das zum Kauf angebotene Objekt tauscht oder der Angebotsempfänger die Geschäftsanteile des Eigentümers des Objekts erwirbt statt das Objekt zu kaufen (sog. Share-Deal) oder der Angebotsempfänger nicht das angebotene Objekt des Eigentümers mietet oder kauft, sondern ein diesem gehörendes vergleichbares Objekt.

  7. Die vom Käufer bzw. Gewerbemieter an uns zu zahlende Provision beträgt bei:

    Nachweis oder Vermittlung beim Verkauf: 5,25 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, derzeit 19 %, somit insgesamt 6,25 % bezogen auf den Kaufpreis.

    Nachweis oder Vermittlung bei der Vermietung von Gewerberaum: Das 3-fache der für den ersten Monat der Mietzeit vereinbarten Bruttomonatsmiete (monatliche Netto-/Grundmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen) ohne Berücksichtigung von mietfreien Zeiten; sofern jedoch für die Vertragslaufzeit unterschiedliche Höhen der Netto-/Grundmiete vereinbart werden (so genannte Staffelmiete), das 3-fache der während der festen Vertragslaufzeit vereinbarten durchschnittlichen Bruttomonatsmiete; in beiden Fällen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Provisionshöhe ist in beiden Fällen unabhängig von der vertraglich vereinbarten festen Vertragslaufzeit. Als feste Vertragslaufzeit gilt der Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß ohne Kündigung erstmals endet oder zu dem das Mietverhältnis vom Vermieter oder Gewerbemieter erstmals ordentlich gekündigt werden kann.

    Sofern wir dem Angebotsempfänger im Objekt-Exposé ein Objekt mit dem Hinweis „courtagefrei oder provisionsfrei für den Mieter/Käufer“ anbieten, werden wir grundsätzlich von der anderen Vertragspartei honoriert, sofern der dem Angebotsempfänger von uns nachgewiesene oder vermittelte Vertrag zu den angebotenen Konditionen zustande kommt. Sofern der Angebotsempfänger den Vertrag mit der anderen Vertragspartei zu von den Angebotskonditionen wesentlich abweichenden Bedingungen abschließen möchte, behalten wir uns ein Provisionsverlangen gegenüber dem Angebotsempfänger vor. Der Angebotsempfänger ist in diesen Fällen nur zur Zahlung einer Provision an uns verpflichtet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.

  8. Wir sind berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.

  9. Wenn und soweit dem Angebotsempfänger bei Abschluss des Maklervertrages mit uns die Gelegenheit zum Vertragsabschluss für die im Objekt-Exposé beschriebenen Objekte bereits bekannt ist, hat der Angebotsempfänger uns dies unverzüglich mitzuteilen.

  10. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

(Stand 01.01.2016)